Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde.

Er vertritt die Kirchengemeinde, deren Vermögen und die in der Kirchengemeinde belegenden Kirchenstiftungen und deren Vermögen sowie die weiteren kirchlichen Stiftungen, die der Verwaltung ortskirchlicher Organe unterstellt sind und deren Vermögen.